Kennen Sie die „neue“ DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE ?
Jeder möchte sein Leben aktiv und selbstbestimmt gestalten. Dabei blendet man leicht aus, dass Unfälle, Krankheit oder hohes Alter dem Grenzen setzen können.Die Hälfte unserer Bevölkerung ist über 50 Jahre alt. Derzeit werden 68 % aller Pflegebedürftigen durch Ihre Angehöriger ambulant zuhause versorgt. Nur jeder 2. nimmt die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste ,für Essen auf Rädern oder eine Putzhilfe die 2 mal die Woche kommt in Anspruch, weil es eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt und mit derzeit 225 EUR für die ambulante Pflege.
Beispiel für einen 60 Jähriger Mann variable Pflegestufen ambulant und stationär:
Verdoppeln Sie die Leistungen bei ambulanter Pflege durch Laien ohne Kostennachweis, sichern Sie bereits 450 EUR in Pflegestufe 1 und 750 EUR in Pflegestufe 2 ab.
Mit einem Beitrag von nur monatlich 46,- Euro! Für den stationären Bereich ist dies zu gering.
Für 6,- EUR mehr Beitrag ist die Versorgungslücke auch zusätzlich im stationären Bereich geschlossen.
D.h. Leistungen im Stationären Bereich in Höhe von 450,- EUR in Pflegestufe 1 und 1200 EUR in Pflegestufe 2 und 1800 EUR in Pflegstufe 3 liegt bei insgesamt 52,- EUR
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- Höhe des Tagegelds in allen drei Pflegestufen frei wählbar. - Tagegeldabsicherung bis zu 150.- Euro möglich - Freie Wahl zwischen ambulanter- und stationärer Pflege, oder nur stationäre Pflege, mit erheblichem Beitragsvorteil. - Demenz und Kosten eines Miet-Hausnotrufs können mitversichert werden. - Dynamik in allen Tarifen, auch im Leistungsfall. - Optionale Beitragsbefreiung ab Pflegefall oder ab Leistungsfall. - 100% Leistung auch bei Laienpflege. - Kein Höchsteintrittsalter. - Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. - Umstellungsoption ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit, wenn sich durch eine Reform der Pflegeversicherung die jetzige Situation ändert. -Bequemer Online- Abschluss - Ohne Gesundheitsfragen* bis zu bestimmten Tagegeldhöhen abschließbar. - Für eingetretene Pflegefälle während der 3-jährigen Wartezeit, vertragsgemäße Leistungen nach der Wartezeit. - Entfall der Wartezeit für unfallbedingte Pflegefälle. - 24 h Pflegeplatzgarantie
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*Anstelle von üblichen Gesundheitsfragen gibt es folgende Erklärung für die zu versichernde Personen: Für die zu versichernden Personen besteht keine Pflegebedürftigkeit und es wurde niemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt. Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch gegeben ist, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde: Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob, HIV-Infektion, Bösartiger Tumor (Diagnosestellung in den letzten 3 Jahren - außer Hautkrebs), Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Osteoporose, Arteriosklerose. Die genaue Leistungsbeschreibung finden Sie in den AVB zu Select Care Pflege |